Konditionen seit Jahresbeginn verbessert | Kurier Dachau

Veröffentlicht am 07.06.2023 11:55

Konditionen seit Jahresbeginn verbessert

Ein Solarmodul. Bereits seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden. (Foto: Johannes Beetz)
Ein Solarmodul. Bereits seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden. (Foto: Johannes Beetz)
Ein Solarmodul. Bereits seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden. (Foto: Johannes Beetz)
Ein Solarmodul. Bereits seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden. (Foto: Johannes Beetz)
Ein Solarmodul. Bereits seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden. (Foto: Johannes Beetz)

Gute Nachrichten für die Betreiber von Haus-Photovoltaik-Anlagen, denn die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschert diesen seit Jahresbeginn attraktivere Rahmenbedingungen. Die Förderung wurde erweitert, die Vergütungssätze stiegen, während bürokratische Hürden und Steuern zukünftig wegfallen. Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern (VSB) erklärt, was jetzt gilt.

Von drei bis 20 kW Leistung

„Die Änderungen konzentrieren sich auf Anlagen in einer Größe von drei bis 20 Kilowatt Leistung, wie sie typisch sind für Einfamilienhäuser. Ziel ist es, den Ausbau von erneuerbaren Energien deutlich voranzutreiben“, erklärt Bernd Brendel, Energieberater beim VSB. So soll die gesamte Photovoltaik-Anlagenleistung in Deutschland bis zum Jahresende um neun Gigawatt erhöht werden, bis zum Jahr 2026 sind weitere 22 Gigawatt Anlagen-Leistung geplant. Etwa die Hälfte der Anlagen soll auf Dächern entstehen, während die andere Hälfte als Freiflächenanlagen geplant ist.
Bereits seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für Strom aus Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden. Es wird zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und Anlagen zur Volleinspeisung unterschieden. Für die meisten Verbrauche ist es jedoch nach wie vor am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen. Neu ist, dass kürzlich in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt sowie ältere Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt ihr volles Potenzial ausschöpfen dürfen. Sie können nun den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen und müssen nicht wie bis Ende 2022 auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt werden.
Auch in der Einkommensteuer erwarten Verbraucher ab 2023 Erleichterungen: Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 Kilowatt sind ab 2023 steuerfrei, damit sind weder Einkommenssteuer noch Mehrwertsteuer zu zahlen. Das gilt sowohl für Anlagen auf oder an Einfamilienhäusern als auch für Garagen, Carports und andere Nebengebäude.

Anbieterunabhängig und individuell

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei allen Fragen zu Photovoltaik-Anlagen und zur Nutzung erneuerbarer Energie. Sie ist je nach Angebot kostenfrei oder kostenpflichtig (30 Euro). Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Terminvereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400.

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