Das Landratsamt Dachau informiert | Kurier Dachau

Das Landratsamt Dachau informiert

Auch an privaten Grundstücken müssen die Lichträume freigehalten werden. (Foto: LA Dachau)
Auch an privaten Grundstücken müssen die Lichträume freigehalten werden. (Foto: LA Dachau)
Auch an privaten Grundstücken müssen die Lichträume freigehalten werden. (Foto: LA Dachau)
Auch an privaten Grundstücken müssen die Lichträume freigehalten werden. (Foto: LA Dachau)
Auch an privaten Grundstücken müssen die Lichträume freigehalten werden. (Foto: LA Dachau)

Wie jedes Jahr wird die Tiefbauabteilung des Landratsamtes Dachau zur Wahrung der Verkehrssicherheit Baumpflegearbeiten und Baumfällungen an den Kreisstraßen durchführen. Diese finden immer außerhalb der Vogelbrutzeiten im Herbst/Winter statt. In 2022/2023 werden die Arbeiten in mehreren kleinen Abschnitten im ganzen Landkreis durchgeführt und das Landratsamt Dachau bittet alle Anlieger und Betroffenen um Verständnis.

Außerdem weist die Tiefbauabteilung des Landratsamtes drauf hin, dass Grundstückseigentümer bei Anpflanzungen aller Art den Lichtraum beachten sollen. Das bedeutet, dass die Anlieger an den öffentlichen Straßen und Wegen (dazu zählen auch Gehwege und Feldwege) darauf achten sollen, Bäume und Sträucher, die verkehrsbehindernd in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, so zurückzuschneiden, dass die Verkehrsteilnehmer und Fußgänger nicht beeinträchtigt werden.

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