Keine Umschreibung nötig
Am 7. Juli verabschiedete das Europäische Parlament eine Verordnung der EU-Kommission, nach der die Führerscheine von Geflohenen und Schutzsuchenden aus der Ukraine in allen EU-Mitgliedstaaten ohne Umschreibung und damit ohne Behördengänge zunächst bis zum 23. Februar 2023 anerkannt werden.
19.07.2022 09:37 Uhr
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