Keine Umschreibung nötig | Kurier Dachau

Keine Umschreibung nötig

Am 7. Juli verabschiedete das Europäische Parlament eine Verordnung der EU-Kommission, nach der die Führerscheine von Geflohenen und Schutzsuchenden aus der Ukraine in allen EU-Mitgliedstaaten ohne Umschreibung und damit ohne Behördengänge zunächst bis zum 23. Februar 2023 anerkannt werden.

Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegen die Geflüchteten aus der Ukraine auch dem Schutzstatus der sogenannten Massenzustromrichtline der EU. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können damit ihren ukrainischen Führerschein weiterhin benutzen, ohne ihn gegen einen EU-Führerschein umtauschen oder eine neue Fahrprüfung ablegen zu müssen. Dies gilt vorerst solange sie den vorübergehenden Schutzstatus haben.

Unter bestimmten Bedingungen können ukrainische Flüchtlinge, die als Lastwagen- und Busfahrerinnen und -fahrer gearbeitet haben, ihre in der Ukraine ausgestellten Befähigungsnachweise in der EU anerkennen lassen. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine kurze Schulung sowie eine entsprechende Prüfung. Hierzu sind die finalen Details noch in der innerbehördlichen Abstimmung und die Informationen werden zeitnah auf den Internet-Seiten des Landratsamts veröffentlicht.

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