Die Freude unter den Fans des FC Bayern München über den 4:2-Auswärtserfolg ihrer Mannschaft beim TSV 1860 München am Sonntag war groß. Doch nun droht den Rot-Weißen Ungemach durch das Sportgericht. Im Bereich von Pyro-Technik verfolgt der Bayerische Fußball-Verband (BFV) eine erklärte Null-Toleranz-Politik, die im Gegensatz zu anderen Landesverbänden und insbesondere im Vergleich mit Spielen auf Bundesebene unter der Regie des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) schneller zu sportlichen Konsequenzen führt.
Während der DFB im Profibereich – Bundesliga bis 3. Liga – standardmäßig ein System aus Geldbußen pro abgebranntem pyrotechnischem Gegenstand nutzt, verhängt das Sportgericht des BFV Punktabzüge. Mehrfach betroffen davon war bereits in der Vergangenheit der FC Bayern. In der Spielzeit 2025/2026 verurteilte das Sportgericht des BFV den FC Bayern München II in insgesamt 13 Fällen wegen Verstößen gegen die Platzdisziplin. Im Februar 2026 wurden die Bayern mit einem Punkt Abzug sowie einer Geldstrafe in Höhe von 26.000 Euro belegt. Im Juli 2026 sprach das Sportgericht den Abzug von zwei weiteren Punkten und eine erneute Geldstrafe in Höhe von 16.750 Euro gegen den Klub aus.
Beim Regionalligaspiel zwischen dem TSV 1860 München und dem FC Bayern München II am vergangenen Sonntag kam es in der zweiten Halbzeit zu einem massiven Einsatz von Pyrotechnik in der Fankurve der Rot-Weißen. Dutzende von Fackeln, Böllern und Feuerwerksraketen wurden von den Anhängern des FC Bayern im Grünwalder Stadion gezündet. Einige Gegenstände landeten auch auf dem Spielfeld, im Strafraum von Torhüter Vitus Eicher. Die Partie wurde von Schiedsrichter Felix Wagner zwischenzeitlich unterbrochen. Auf der Haupttribüne im Grünwalder Stadion saß auch BFV-Präsident Christoph Kern unter den Zuschauern.
Der FC Bayern München gilt dem Sportgericht als Wiederholungstäter. Beim BFV erlöschen Sportgerichtsvergehen im Sinne einer Wiederholungstäterschaft nicht automatisch mit dem Ende einer Saison. Pyrotechnische Verstöße von Zuschauerinnen und Zuschauern verjähren in der Regel ein Jahr nach der Beendigung des Vorfalls. Innerhalb dieses Kalenderjahres gilt der Klub bei einem erneuten Vorfall als Wiederholungstäter, was die zu erwartende Strafe im Regelfall drastisch erhöht. Für den FC Bayern könnte damit für die Punkte aus dem Derby gelten: Wie gewonnen, so zerronnen. (as)