Wie vom Stadtrat beschlossen ist die gesamte Dachauer Altstadt künftig ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, in dem ein Tempolimit von 20 km/h gilt. Dies tritt am Freitag, 26. Januar, in Kraft. Derzeit liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit noch bei 30 km/h.
Ziel der Stadt Dachau sowie Wunsch zahlreicher Einzelhändler, Gastronomen und Bürger ist es, die Altstadt attraktiver und lebenswerter zu gestalten. Der neue verkehrsberuhigte Geschäftsbereich soll unnötigen Durchgangsverkehr in der Altstadt reduzieren, die Verkehrssicherheit erhöhen und Fußgängern die Querungen erleichtern sowie insgesamt zu einer Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Altstadt führen.
Die Einhaltung des neuen Tempolimits von 20 km/h wird regelmäßig durch Geschwindigkeitsmessungen kontrolliert.