Einleitung Planfeststellungsverfahren | Kurier Dachau

Veröffentlicht am 02.05.2023 11:40

Einleitung Planfeststellungsverfahren

Die Regierung von Oberbayern leitet auf Antrag der Bayernwerk Netz GmbH das Planfeststellungsverfahren für die Neuerrichtung einer 110-kV-Erdkabelleitung vom Umspannwerk Kleinschwabhausen bis zum Umspannwerk Oberbachern im Bereich der Gemeinden Bergkirchen, Markt Indersdorf und Schwabhausen (Landkreis Dachau) ein. Das Vorhaben soll dazu dienen, den in der Region produzierten und vor Ort nicht benötigten Strom aus erneuerbaren Energien in das überörtliche Netz einzuspeisen.

Im Bereich des nördlichen Landkreises Dachau sowie der angrenzenden Landkreise Pfaffenhofen an der Ilm und Aichach-Friedberg steigt infolge des verstärkten Baus von Erneuerbare-Energien-Anlagen die Leistungseinspeisung in das überörtliche Stromnetz stark an. Zur Abführung und Integration der in der Region erzeugten erneuerbaren Energien und zur Stabilität des Stromnetzes plant die Bayernwerk Netz GmbH den Neubau einer Erdkabeltrasse mit zwei Kabelsystemen zwischen dem Umspannwerk Kleinschwabhausen und dem Umspannwerk Oberbachern. Die geplante 110-kV-Kabeltrasse soll eine Gesamtlänge von zirka 18,5 Kilometern haben.

Die Planunterlagen sind ab 3. Mai auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://s.bayern.de/stromleitung-kleinschwabhausen-oberbachern der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme zugänglich. Gemäß § 3 Abs. 1 des am 29.05.2020 in Kraft getretenen Plansicherstellungsgesetzes (PlanSiG) wird die sonst übliche Auslegung in Papierform in den betroffenen Gemeinden durch die Veröffentlichung im Internet als rechtlich maßgebliche Form ersetzt. Unabhängig davon werden die Planunterlagen zusätzlich in den Gemeinden Bergkirchen, Markt Indersdorf und Schwabhausen bis einschließlich 2. Juni 2023 ausgelegt.

Betroffene können während der Auslegungsfrist von einem Monat und der sich daran anschließenden Einwendungsfrist von zwei Wochen – also bis einschließlich 16. Juni 2023 – Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei den auslegenden Gemeinden oder bei der Regierung von Oberbayern erheben.

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