Das Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, verkaufsoffene Nächte für den Einzelhandel festzulegen. Nach Abstimmung mit Vertretern des Einzelhandels hat die Stadt Dachau folgende Tage als lange Einkaufsnächte festgelegt:
Wenn der Märztermin auf den Karfreitag oder der Oktober-Termin auf den 31. Oktober fällt, dürfen die Verkaufsstellen am Freitag zuvor öffnen. Alle Verkaufsstellen im Stadtgebiet dürfen an den festgelegten Tagen zusätzlich von 20 bis 24 Uhr öffnen.
Zudem dürfen Geschäfte jedes Jahr bis zu vier weitere individuelle verkaufsoffene Nächte an Werktagen von 20 Uhr bis höchstens 24 Uhr durchführen. Diese müssen lediglich spätestens zwei Wochen vor der geplanten Öffnung der Stadt Dachau angezeigt werden.