Bei den Kommunalwahlen am 8. März können wahlberechtigte Dachauerinnen und Dachauer den Oberbürgermeister der Stadt und die 40 Stadträte sowie den Landrat des Landkreises und die 70 Kreisräte wählen. Dazu versendet die Stadt Dachau in den kommenden Tagen per Post die Wahlbenachrichtigungsbriefe. In diesen ist das Wahllokal genannt, in dem am 8. März zwischen 8 und 18 Uhr die Stimmen abgegeben werden können. Eventuell nötige Stichwahlen finden am Sonntag, 22. März, statt – die Wahlbenachrichtigung sollte bis dahin aufgehoben werden.
Wollen Bürger nicht im Wahllokal wählen, sondern in Ruhe zu Hause, können sie ab Erhalt ihres Wahlbenachrichtigungsbriefs Briefwahlunterlagen im städtischen Bürgerbüro beantragen. Dabei bitte unbedingt beachten: Unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Beantragung darf die Stadt Briefwahlunterlagen erst ab dem 16. Februar ausgeben bzw. auf dem Postweg versenden; Briefwahlunterlagen erreichen also auf dem Postweg frühestens zwischen dem 18. und 20. Februar ihre Empfänger.
Eine Beantragung der Briefwahl ist auf mehreren Wegen möglich:
Ausgefüllte Briefwahlunterlagen wiederum können bei der Wahl nur berücksichtigt werden, wenn sie bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag bei der Stadt Dachau eingegangen sind.