Infos zur Briefwahl | Kurier Dachau

Veröffentlicht am 28.01.2026 12:56

Infos zur Briefwahl

Bei den Kommunalwahlen am 8. März können wahlberechtigte Dachauerinnen und Dachauer den Oberbürgermeister der Stadt und die 40 Stadträte sowie den Landrat des Landkreises und die 70 Kreisräte wählen. Dazu versendet die Stadt Dachau in den kommenden Tagen per Post die Wahlbenachrichtigungsbriefe. In diesen ist das Wahllokal genannt, in dem am 8. März zwischen 8 und 18 Uhr die Stimmen abgegeben werden können. Eventuell nötige Stichwahlen finden am Sonntag, 22. März, statt – die Wahlbenachrichtigung sollte bis dahin aufgehoben werden.
Wollen Bürger nicht im Wahllokal wählen, sondern in Ruhe zu Hause, können sie ab Erhalt ihres Wahlbenachrichtigungsbriefs Briefwahlunterlagen im städtischen Bürgerbüro beantragen. Dabei bitte unbedingt beachten: Unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Beantragung darf die Stadt Briefwahlunterlagen erst ab dem 16. Februar ausgeben bzw. auf dem Postweg versenden; Briefwahlunterlagen erreichen also auf dem Postweg frühestens zwischen dem 18. und 20. Februar ihre Empfänger.
Eine Beantragung der Briefwahl ist auf mehreren Wegen möglich:

  • Online über das Bürgerserviceportal (buergerserviceportal.de/bayern/dachau) bzw. über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code.
  • Per E-Mail an buergerbuero@dachau.de, unter Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums und der Anschrift, dies für jede Person bzw. Familienmitglied gesondert.
  • Vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung per Post an die Stadt Dachau (Konrad-Adenauer-Str. 2-6, 85221 Dachau) senden, in den Briefkasten am Rathaus einwerfen oder während der Öffnungszeiten persönlich im Bürgerbüro abgeben (Montag bis Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr, Donnerstag auch 14 bis 18 Uhr).
  • Persönliche Beantragung im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten; hier ist jedoch je nach Andrang mit Wartezeiten zu rechnen.

Ausgefüllte Briefwahlunterlagen wiederum können bei der Wahl nur berücksichtigt werden, wenn sie bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag bei der Stadt Dachau eingegangen sind.

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