Am Montag, 23. März, absolvierte eine 18-Jährige aus dem Landkreis im Beisein einer Angehörigen „Fahrübungen“ auf dem Parkplatz am Karlsfelder See. Kontrollierende Beamte der PI Dachau stellten fest, dass die 18-Jährige ist noch nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Die Fahrübungen waren erst mal zu Ende; und die Fahrerin sowie die Halterin des Autos erwarten nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie zum Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass private „Fahrstunden“ lediglich auf dafür ausgewiesene Fahr- oder Verkehrsübungsplätze erlaubt sind.