Tipps zum Silvesterfeuerwerk | Kurier Dachau

Veröffentlicht am 28.12.2023 11:12

Tipps zum Silvesterfeuerwerk

Die Feuerwehren und die Kreisbrandinspektion des Landkreises Dachau wünschen einen guten und unfallfreien Start ins neue Jahr 2024. (Foto: FW Dachau)
Die Feuerwehren und die Kreisbrandinspektion des Landkreises Dachau wünschen einen guten und unfallfreien Start ins neue Jahr 2024. (Foto: FW Dachau)
Die Feuerwehren und die Kreisbrandinspektion des Landkreises Dachau wünschen einen guten und unfallfreien Start ins neue Jahr 2024. (Foto: FW Dachau)
Die Feuerwehren und die Kreisbrandinspektion des Landkreises Dachau wünschen einen guten und unfallfreien Start ins neue Jahr 2024. (Foto: FW Dachau)
Die Feuerwehren und die Kreisbrandinspektion des Landkreises Dachau wünschen einen guten und unfallfreien Start ins neue Jahr 2024. (Foto: FW Dachau)

Wenn das Jahr seinem Ende entgegen geht, ist dies für viele Menschen Anlass, den Jahreswechsel mit Kanonenschlag und Feuerwerk einzuleiten. Durch falsche Einschätzung und unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern ereignen sich jedes Jahr viele Brände und Unfälle.

Für einen unbeschwerten und möglichst schadenfreien Silvesterabend und einen guten „Rutsch“ ins Neue Jahr – auch für die Feuerwehren – gibt die Kreisbrandinspektion Dachau nachfolgende Hinweise und Ratschläge, die unbedingt beachtet und befolgt werden sollen:

  • Zündhölzer, Feuerzeuge und Feuerwerkskörper sollten sicher vor Kindern und Kleinkindern aufbewahrt werden. Eltern sollten zudem die Einhaltung der Altersvorschriften und der gesetzlich erlaubten Abbrennzeiten für Feuerwerkskörper überwachen.
  • Die Gebrauchsanweisung auf den Verpackungen sollte gelesen werden. Nur Markenfeuerwerk mit Prüfzeichen (BAM-Identifikationsnummer und CE-Kennzeichnung) verwenden – keine Billigimporte oder Selbstgebasteltes entzünden.
  • Feuerwerkskörper sollten ausschließlich im Freien verwendet und möglichst mit großen Sicherheitsabstand zu brennbaren Gegenständen, Gebäuden oder Personen genutzt werden.
  • Keine Knallkörper in der Hand halten oder blindlings aus dem Fenster oder vom Balkon werfen. Auch die Wind- und Flugrichtung ist zu beachten.
  • Blindgänger nicht erneut anzünden. Zudem ist das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt.
  • Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden.
  • Alarmieren Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112.
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