Zur Sicherheit aller Besucherinnen und Besucher und zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs gelten folgende Fest-Regeln:
Zur Sicherheit der Besucherinnen und Besucher ist der Volksfestplatz mit Einfahrtssperren für Autos gesichert.
Das Veranstaltungsgelände wird von der Polizei videoüberwacht.
Es ist nicht erlaubt, größere Taschen und Rucksäcke mitzubringen. An den Zugängen zum Festplatz werden Taschenkontrollen durchgeführt.
Auf dem Platz gilt ein Glasflaschenverbot. Der Ordnungsdienst kann Ausnahmen zulassen (zum Beispiel Babynahrung).
Verboten ist das Mitbringen von alkoholischen Getränken.
Es ist auch auf dem Volksfest verboten, rassistische, fremdenfeindliche, homophobe, gewaltverherrlichende oder extremistische Parolen zu äußern oder zu verbreiten. Weiterhin ist es auch auf dem Fest untersagt, Bevölkerungsgruppen durch Äußerungen oder Gesten zu diskriminieren.
Tiere sind auf dem Festplatz verboten. Ausnahme sind sogenannte Assistenzhunde von Personen mit Behinderung.
Gassprühdosen (insbesondere Reizgasspray und Pfefferspray) mit schädlichem Inhalt, ätzende oder färbende Substanzen oder Gegenstände, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen verwendet werden können, sind verboten.
Auf dem Festplatz hat sich jede Besucherin und jeder Besucher so zu verhalten, dass niemand gefährdet oder geschädigt wird.