Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht | Kurier Dachau

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Wer entscheidet bei schweren Erkrankungen über lebenserhaltende Maßnahmen, wenn der Patient selbst sich dazu nicht mehr äußern kann? Wer bestimmt, ob Sie in ein Pflegeheim verlegt werden, wenn Sie verwirrt und hilfebedürftig sind? Und wer kümmert sich um Ihre Geldangelegenheiten, wenn Sie geschäftsunfähig geworden sind? Der Ehepartner oder ein enger Verwandter kann diese Aufgaben nur wahrnehmen, wenn er rechtzeitig per Vorsorgevollmacht als Betreuer festgelegt wurde. Andernfalls ernennt das Gericht einen Betreuer und das kann auch eine völlig unbekannte Person sein, zum Beispiel ein Berufsbetreuer.

Über all diese Fragen informiert der Münchner Rechtsanwalt Thorsten Siefarth, ein Pflegerechts-Spezialist, am Montag, den 27. Februar ab 19 Uhr im Pfarrheim Röhrmoos. Im Anschluss an seine Einführung beantwortet er Fragen aus dem Publikum.

Der Eintritt ist frei.
Veranstalter ist der Röhrmooser OV von Bündnis 90/DIE GRÜNEN.

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