Ein Gewinn für die Natur | Kurier Dachau

Veröffentlicht am 03.01.2023 10:46

Ein Gewinn für die Natur

Der Eichhofner Bach bei Markt Indersdorf mit Randstreifen. (Foto: Wasserwirtschaftsamt München)
Der Eichhofner Bach bei Markt Indersdorf mit Randstreifen. (Foto: Wasserwirtschaftsamt München)
Der Eichhofner Bach bei Markt Indersdorf mit Randstreifen. (Foto: Wasserwirtschaftsamt München)
Der Eichhofner Bach bei Markt Indersdorf mit Randstreifen. (Foto: Wasserwirtschaftsamt München)
Der Eichhofner Bach bei Markt Indersdorf mit Randstreifen. (Foto: Wasserwirtschaftsamt München)

Als ein Ergebnis des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ müssen seit August 2019 in Bayern Gewässerrandstreifen eingehalten werden. Um Klarheit für die Landwirte zu schaffen, werden die Gewässer von den Wasserwirtschaftsämtern überprüft und kartiert. Jetzt ist die Kartierung der Gewässer im Landkreis Dachau abgeschlossen.

Warum Gewässerrandstreifen?

Gewässerrandstreifen nehmen in unserer Kulturlandschaft eine immer größer werdende Rolle ein. Sie dienen der Vernetzung von Landschafts- und Lebensräumen, vermindern bei Starkregenereignissen den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen aus der Landwirtschaft, wirken der Gewässererwärmung durch Beschattung, zum Beispiel durch Bäume, Sträucher oder Hochstaudenfluren entgegen und und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des ökologischen Zustands von Gewässern.

Die Gewässer im Landkreis Dachau wurden in den letzten Monaten vor Ort begutachtet und anhand bayernweiter einheitlicher Kriterien eingestuft.

Was bedeutet dies für die Landwirtschaft?

Der Gewässerrandstreifen setzt sich aus einem fünf Meter breiten Streifen beiderseits eines natürlichen oder naturnahen Gewässers zusammen (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayNatschG). Auf diesem Streifen ist eine acker- und gartenbauliche Nutzung verboten. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich. An den großen natürlichen Gewässern, den Gewässern 1. und 2. Ordnung (zum Beispiel Amper oder Maisach), sind es auf staatlichen Grundstücken zehn Meter.

Alle betroffenen Landwirtinnen und Landwirte müssen bereits jetzt an eindeutig erkennbaren natürlichen Gewässern einen Gewässerrandstreifen einhalten. An künstlichen Gewässern sowie an Verrohrungen, Straßenseitengräben, die Bestandteile der Straße sind, und an „grünen Gräben“ ohne Wasserführung und mit eindeutigem Grasbewuchs, sind hingegen keine Gewässerrandstreifen erforderlich.

Die Bewirtschaftenden ufernaher Grundstücke erhalten mit der Arbeit des Wasserwirtschaftsamtes beziehungsweise mit der Veröffentlichung der Karten Klarheit und Planungssicherheit.

Statistik des Landkreises

Das Wasserwirtschaftsamt München hat im Landkreis Dachau in den letzten zehn Monaten Gewässer in einer Länge von rund 900 Kilometern vor Ort überprüft. Parallel dazu fanden in Kleingruppen gemeinsame Begehungen mit den örtlichen Wasser- und Bodenverbänden, Landwirtschafts- und Gemeindevertretern statt. Die Vorgehensweise sowie Fragen und Unklarheiten konnten direkt vor Ort angesprochen und geklärt werden.

Die Arbeit des Wasserwirtschaftsamtes zeigt im Ergebnis, dass an rund 69 Prozent beziehungsweise 600 Kilometern aller Fließgewässer im Landkreis Dachau ein Gewässerrandstreifen notwendig ist. Dies entspricht einer Fläche von zirka 600 Hektar oder 840 Fußballfeldern.

Fällt mein Gewässer unter die Randstreifenpflicht?

Die Ergebnisse wurden in übersichtlichen Karten aufbereitet. Sie werden ab Donnerstag, den 5. Januar 2023 gemeindeweise auf der Homepage des Wasserwirtschaftsamts München veröffentlicht (www.wwa-m.bayern.de). Betroffene Grundstückseigentümer haben dann sechs Wochen Zeit, um Rückmeldung an das Wasserwirtschaftsamt zu geben. Hinweise und strittige Gewässerabschnitte werden noch einmal geprüft.

Danach wird die finale Kulisse an das Landesamt für Umwelt übergeben. Dieses veröffentlicht sie zum 1. Juli 2023 im UmweltAtlas Bayern (www.umweltatlas.bayern.de).

Die Kommunen sowie Mandatstragende, betroffene Behörden und Verbände werden in einer Online-Informationsveranstaltung über den Abschluss der Kartierungen informiert.
Weitere Informationen

Weitere Infos

Weitere Informationen zum Gewässerrandstreifen gemäß (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Bay-NatschG) sind auf der Seite des Bayerisches Landesamt für Umwelt - LfU (www.lfu.bay-ern.de) zu finden sowie auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamts München.

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