Errichtung einer Stützwand | Kurier Dachau

Veröffentlicht am 14.03.2023 09:50

Errichtung einer Stützwand

Im Auftrag des Staatlichen Bauamtes Freising wird in Oberzeitlbach von 20. März bis voraussichtlich Mitte Juni eine Stützwand zur Absicherung der Staatsstraße St 2047 („Dachauer Straße“) vor Rutschungen errichtet. In der Ortsdurchfahrt von Oberzeitlbach wird es dabei zu Einschränkungen für den Verkehr kommen.

Da die ersten Arbeiten direkt auf der Straße erfolgen, ist vom 20. März bis voraussichtlich 2. April sowie nochmals Anfang Juni eine Vollsperrung in der Ortsdurchfahrt erforderlich. Die Umleitung erfolgt großräumig mit Beschilderung. Zwischen Pfaffenhofen und Erdweg wird der Verkehr vor Oberzeitlbach von der St 2047 auf die Kreisstraße DAH 2 geleitet durch Oberndorf, Kiemertshofen, Hohenzell und Miegersbach. Anschließend führt die Umleitung auf die Kreisstraße DAH 6. Hier wird der Verkehr über Roßbach, Sittenbach und ab Unterweikertshofen auf der St 2054 zurück auf die St 2047 geleitet. Die Umleitungsstrecke gilt für beide Fahrtrichtungen.

Voraussichtlich ab dem 3. April können die Arbeiten mit einer halbseitigen Sperrung fortgeführt werden. Während dieser Zeit wird der Verkehr mit Hilfe einer Ampel geregelt. Die Sperrung beginnt auf Höhe Altoweg und endet bei der Einmündung Buchenstraße. Der Anliegerverkehr wird aufrechterhalten.

Für den Asphalteinbau – voraussichtlich Anfang Juni – ist dann nochmals eine Vollsperrung erforderlich, hier kommt es dann auch zu Einschränkungen im Anliegerverkehr. Die genauen Termine hierfür werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Über die geänderten Fahrpläne der Busse informiert der MVV.

Bisher wurde die Staatsstraße St 2047 durch die Giebelwand eines landwirtschaftlichen Gebäudes abgestützt. Das landwirtschaftliche Gebäude wurde inzwischen vom Eigentümer bis auf die für die Abstützung der Staatsstraße erforderlichen Giebelwandreste abgebrochen. Die Giebelwandreste einschließlich deren Fundamente werden nun ebenfalls vollständig entfernt und durch die neu zu errichtende Stützwand ersetzt. Die neue Stützwand wird an die bereits bestehende Stützmauer angeschlossen werden, an der bisher die Giebelwand des dann vollständig entfernten landwirtschaftlichen Gebäudes angeschlossen war.

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