Zweieinhalb Jahre nach dem gescheiterten Versuch, die kommunale Trinkwasserversorgung in Bayern durch Änderungen im Landesentwicklungsplan auszuhebeln, steht die kommunale Hoheit über die öffentliche Wasserversorgung nach Ansicht der Grünen erneut auf dem Spiel. Die CSU/FW-Staatsregierung habe in der Begründung ihrer Novelle des Bayerischen Wassergesetzes die Definition der „öffentlichen Trinkwasserversorgung” so erweitert, dass auch privatwirtschaftliche Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht – etwa Getränkekonzerne – unter den Begriff fallen könnten. Dies könnte nach Ansicht der Grünen den privilegierten Zugang zu Grundwasser für kommerzielle Akteure auch im Landkreis Dachau ebnen und die kommunale Hoheit über die Wasserversorgung untergraben. Landratskandidat Alexander Heisler warnt vor den Folgen und fordert die Staatsregierung zum sofortigen Stopp der Pläne auf.
Diese geänderte Formulierung im Gesetzentwurf klassifiziert die „Zurverfügungstellung von Flaschenwasser” als Teil der öffentlichen Versorgung – das sei eine gefährliche Verwässerung des Begriffs, die Privatisierungsbestrebungen den Weg ebnen soll. „Die leitungsgebundene, dauerhafte Versorgung mit Trinkwasser ist eine grundgesetzlich geschützte Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge”, betont Heisler. „Sie darf nicht zur Spielwiese für Konzerne werden, die mit einem öffentlichen Gut Profite erwirtschaften wollen.” Die Bayerische Verfassung (Art. 83 Abs. 1) stütze diese Position eindeutig: Die Wasserversorgung sei eine gemeindliche Pflichtaufgabe, die nicht an private Akteure delegiert werden dürfe.
Unklar bleibe, wie der Vollzug des Wasserrechts künftig gestaltet werden solle und welche rechtlichen Grauzonen für Kommunen entstehen. „Wasser ist ein Menschenrecht und kein Handelsgut”, so Alexander Heisler. „Die geplante Gesetzesänderung gefährdet in dieser Form unsere kommunale Souveränität und muss zurückgenommen werden. Die öffentliche Wasserversorgung muss in kommunalen Händen bleiben.”