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Gemeinsamer Nenner: Fanprotest für „50+1”. (Foto: Anne Wild)

Keine Untersagung der 50+1-Regel beabsichtigt

Das Bundeskartellamt hat keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel im deutschen Profifußball. In seiner finalen Einschätzung hält das Bundeskartellamt die Bestimmung für zulässig.
17.08.2026 18:51 Uhr
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Die Polizei meldet

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