Behinderte Menschen berücksichtigen
Derzeit von der Corona-Impfung ausgeschlossen
Die allgemeine Impfberechtigung in den Impfzentren Dachau und Karlsfeld richtet sich ausschließlich und verbindlich nach den Vorgaben der Corona-Impfverordnung (www. bundesgesundheitsministerium.de/fileadin/Dateien/3 Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/ CoronalmpfV-De Buette.pdf). Nach diesen Kriterien sind derzeit von der Schutzimpfung gegen Covid-19 zu Hause lebende behinderte Mitmenschen und deren pflegende Angehörige ausgeschlossen. Dies ist nicht nachvollziehbar und hinnehmbar erklärte Michael Reindl, erster Vorsitzender der Selbsthilfegruppe für Menschen mit Handicap in Stadt und Landkreis Dachau e.V. Die Corona-Impfverordnung ist dringend baldmöglichst anzupassen, zu ändern und zu ergänzen, fordert Reindl. Behinderte Mitmenschen sind als berechtigter Personenkreis in die Impfverordnung aufzunehmen, ebenfalls deren pflegende Angehörige. In der Verordnung wurden bis jetzt Behinderte berücksichtigt, die in öffentlichen Einrichtungen wohnen und leben.